AGVE 1996 S. 28 ff.), mit teilweise anderen bzw. zusätzlichen Voraussetzungen, bejaht. Die Frage, ob der gesetzliche Zustand (Ernennung der Revisionsstelle) in Analogie zu Art. 86 Abs. 3 HRegV innert drei Monaten zu erfolgen hat, kann hier jedoch offen bleiben, da die Rekurrentin ihr Eintragungsgesuch innerhalb dieser Frist gestellt hat (am 2.5.2005). Im Übrigen hat sie im Rekursverfahren nun auch die entsprechenden Beweismittel für die Eintragung aufgelegt (Annahmeerklärung [des Revisionsmandats] der Y. AG vom 23.4.2005, Protokoll der a.o. Generalversammlung vom 25.4.2005 und Handelsregisteranmeldung vom 2.5.2005).