Prozessuales Vorgehen. ====================================================================== Mit Teilklage vom 9. März 2005 forderte der Kläger (ein deutsches Bundesland) vom Beklagten einen Investitionszuschuss zurück, den er im Jahre 1992 einer Aktiengesellschaft gewährt und für welchen der Beklagte am 25. November 1992 eine Mithaftungserklärung unterzeichnet hatte. Das Amtsgericht entschied in einem Teilurteil, dass auf die Streitsache gemäss Art. 117 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 143 IPRG Schweizer Recht anwendbar sei. Dagegen appellierte der Kläger. Aus den Erwägungen: 2.- Der Kläger rügt vorab, dass die formellen Voraussetzungen für ein Teilurteil fehlen.