Kenntnis vom UR-Entscheid vom 7. Dezember 2005. Ihre Ansicht, der "definitive UR-Entscheid" sei erst am 12. April 2006 getroffen worden, ist verfehlt. Im Entscheid betreffend Sicherheitsleistung nahm der Amtsgerichtspräsident lediglich eine (inhaltlich unzutreffende) Auslegung des früheren UR-Entscheids vor. Die Beklagten hätten nach Erhalt des Entscheids betreffend Sicherheitsleistung vom Amtsgerichtspräsidenten die Zustellung des unbegründeten UR-Entscheids oder gerade einen vollständigen UR-Entscheid (mit Erwägungen und Rechtsmittelbelehrung) verlangen können, und zwar innert einer Frist von zehn Tagen (analog § 110 Abs. 2 lit.