Der Beklagte nahm die Vorladungen am 8. Februar 2006 von der Post in Empfang. Am 10. Februar 2006 ersuchte er um Verschiebung der Verhandlungen mit der Begründung, ihm stehe in der Woche vom 6. März 2006 ein Spitaleintritt bevor und er könne daher aus gesundheitlichen Gründen nicht an den Verhandlungen teilnehmen. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass er bis 28. Februar 2006 abwesend sei. Der Friedensrichter teilte ihm mit, er könne dem Verschiebungsgesuch nur entsprechen, wenn er bis 2. März 2006 ein entsprechendes Arztzeugnis oder die Bestätigung des Spitals vorlege. Einstweilen bleibe es bei den vorgesehenen Verhandlungsterminen.