Die Kosten für den Transport von Fr. 3'177.20 sowie die Lagerkosten von November 2005 bis Ende Februar 2006 von Fr. 4'065.-- seien zu Lasten der Gesuchsteller gegangen. Die Gesuchsgegner seien solidarisch zur Übernahme dieser restlichen Kosten im Betrag von total Fr. 7'242.20 zu verpflichten. Bei den Lagerungskosten von Fr. 4'065.-- für die Monate November 2005 bis und mit Februar 2006 handelt es sich um weitere Vollstreckungskosten, die auf den Ausweisungsentscheid vom 18. Juli 2005 zurückgehen und durch die aufgelegten Rechnungen belegt sind. Diese Kosten sind den Gesuchstellern zuzusprechen.