Die Gesuchsteller führen aus, im Rahmen des Konkursverfahrens sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme die amtliche Verwahrung und Inventarisierung der bei der Firma X. eingelagerten Gegenstände der Hausräumung beantragt worden. Der Amtsgerichtspräsident habe das Betreibungsamt mit dem Vollzug der vorsorglichen Massnahme beauftragt. Schliesslich sei am 2. März 2006 durch die Firma X. der Transport der eingelagerten Gegenstände ins Betreibungsamt erfolgt. Die Kosten für den Transport von Fr. 3'177.20 sowie die Lagerkosten von November 2005 bis Ende Februar 2006 von Fr. 4'065.-- seien zu Lasten der Gesuchsteller gegangen.