Am 4. August 2005 wurde das Einfamilienhaus unter Mithilfe der Kantonspolizei Luzern und der Transportfirma X. geräumt. Mit Ergänzungsentscheid des Obergerichts vom 11. Dezember 2005 wurden die Gesuchsgegner verpflichtet, als Vollstreckungskosten Fr. 13'488.75 nebst 5 % Zins seit 11. Oktober 2005 in solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. Am 8. März 2006 stellten die Gesuchsteller ein zweites ergänzendes Vollstreckungsgesuch mit dem Antrag, die Gesuchsgegner seien solidarisch und in Ergänzung des Ausweisungsentscheids des Obergerichts vom 18. Juli 2005 zum Ersatz der restlichen Lagerungs- und Transportkosten von total Fr. 7'242.20 zu verpflichten.