Verjährung des Rückzahlungsanspruchs des Arbeitgebers. ====================================================================== Die Klägerin kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten am 28. Juli 2000 auf den 30. September 2000 unter gleichzeitiger sofortiger Freistellung. Der Beklagte trat am 2. August 2000 eine neue Arbeitsstelle an. Mit Klage vom 12. Dezember 2005 forderte die Klägerin vom Beklagten die von ihr während der Freistellung geleisteten Lohnzahlungen zurück. Das Obergericht hiess die (im Appellationsverfahren modifizierte) Klage gut. Aus den Erwägungen: 2.- Die Klägerin forderte vor Arbeitsgericht die Rückzahlung der eigenen Lohnzahlungen von Fr. 20'688.30.