Es ist offensichtlich, dass die Klägerin mit ihren Antragsformularen den Adressaten vorspiegelt, sie könnten sich kostenlos im TouristDirectory eintragen lassen. Das Formular in englischer Sprache garantiert gleich nach der Anrede ausdrücklich einen kostenlosen Eintrag, während unten in sehr kleiner Schrift darauf hingewiesen wird, dass der Eintrag Euro 989.-- koste und sich der Vertrag ohne Kündigung automatisch verlängere. Das Formular in deutscher Sprache fordert auf, dieses mit den aktualisierten Daten zurückzusenden, auch wenn man keinen Auftrag erteile.