Der Beklagte betreibt ebenfalls eine Internetseite. Unter dem Vermerk "Adressbuch Betrug" veröffentlichte er eine Liste des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität DSW mit Unternehmen, gegen welche der DSW im Zusammenhang mit Adressbuchschwindel Unterlassungstitel erwirkt hat. Die Internetseite des Beklagten enthält auch Informationen zur Klägerin unter den Schlagwörtern "Adressengrab TouristDirectory", "Unterschriftenerschleichung", "Zentraler Umschlagplatz internationaler Adressbuch Betrüger?" und "Das internationale Netzwerk dieser Adressbuch Maffia".