Niemand kann unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes einen andern dazu anhalten, an ihm keinerlei Kritik zu üben. Die übrigen beanstandeten Ausdrücke wie "reinwaschen", "Tricks" usw. sind ebenfalls nicht geeignet, den Gesuchsteller in seiner Ehre in persönlichkeitsverletzender Weise zu treffen. Es handelt sich bei diesen Formulierungen zwar durchaus um eine populistisch griffige Sprache, die inhaltlich aber keinen persönlichkeitsverletzenden Akzent setzt. Solchen Ausdrücken muss sich ein Unternehmer in einer Auseinandersetzung mit einer Gewerkschaft unter dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsschutzes stellen. I. Kammer, 18. Dezember 2006 (11 06 145) |