Der Internet-Bericht der Gesuchsgegner vom 20. September 2006 hält fest, dass der Gesuchsteller "wild um sich schlage" und auf die Gewerkschaft X. "wild einprügle". Diese Ausdrucksweise der Gesuchsgegner ist salopp und reisserisch, aber nicht persönlichkeitsverletzend. Der Gesuchsteller wird mit diesen Formulierungen nicht in seiner Ehre tangiert. Insbesondere ist zu beachten, dass diese Äusserungen der Gesuchsgegner deren Verhältnis zum Gesuchsteller betreffen und nicht das persönlichkeitsrechtlich sensiblere Verhältnis des Gesuchstellers zu seiner eigenen Belegschaft.