Die rechtliche Grenze zulässiger Meinungsäusserung ist aber dort überschritten, wo der Betroffene unnötig und verletzend herabgesetzt wird. 9.2. Der Internet-Bericht der Rekursgegner vom 15. September 2006 und das offenbar an die Bevölkerung verteilte Flugblatt enthalten mehrere negative Wertungen im Zusammenhang mit der firmeninternen Unterschriftensammlung. Darin wird ausgeführt, der Gesuchsteller zwinge seine Angestellten zu einer unzulässigen schriftlichen Loyalitätsbekundung, er missbrauche seine Machtposition als Arbeitgeber und nütze die Angst der Angestellten um ihren Arbeitsplatz auf schamlose Art und Weise aus.