Werturteile wie "schamlos" und "absolute Respektlosigkeit gegenüber der eigenen Belegschaft" sind persönlichkeitsverletzend im Sinne von Art. 28 ZGB. ====================================================================== Der Gesuchsteller hatte bei der Vorinstanz die Anordnung einer Reihe vorsorglicher Massnahmen nach Art. 28c ZGB verlangt, da er durch die Äusserungen der Gesuchsgegner in seinen persönlichen Rechten widerrechtlich verletzt sei und aus der Verletzung ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil drohe. Im Rahmen des Rekursverfahrens hatte das Obergericht über die von der Vorinstanz angeordneten vorsorglichen Massnahmen zu befinden. Aus den Erwägungen: 9.-