Er ist diplomierter Ingenieur FH in Landwirtschaft. Auch der Umstand, dass er zusätzlich eine juristische Ausbildung abgeschlossen hat und heute als Jurist tätig ist, spricht nicht gegen eine zukünftige, allenfalls mit einer Einkommensreduktion verbundenen Selbstbewirtschaftung, da er diese Absicht klar geäussert hat. Unter diesen Umständen ist der Beweiswürdigung durch die Vorinstanz beizustimmen. I. Kammer, 7. Februar 2008 (11 06 134) (Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde in Zivilsachen am 4. September 2008 abgewiesen [5A_174/2008].) |