In beiden Urteilen war ein zum vorliegenden Fall vergleichbarer Sachverhalt zu beurteilen. Beeler ("Bäuerliches Erbrecht" gemäss dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht [BGBB] vom 4.10.1991, Zürcher Studien zum Privatrecht, Band 140, Zürich 1998, S. 165 ff.) vertritt die Meinung, bei der Beurteilung der persönlichen Verhältnisse im Falle von mehreren Bewerbern sei einerseits auf die bisherige Rechtsprechung abzustellen und anderseits komme der Nachfolgeregelung vorrangige Bedeutung zu. Einzig Studer (Das bäuerliche Bodenrecht, Brugg 1995, N 19 zu Art.