verwiesen (BBl 1988 III 987 f.). Ebenso wird in der Literatur weitestgehend auf diese Praxis abgestellt. So führen Tuor/Schnyder/Schmid (Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, 11. Aufl., Zürich 1995, S. 567) die unter altem Recht ergangenen BGE 107 II 34 f. und BGE 111 II 329 ohne weiteren Kommentar im Zusammenhang mit der Darstellung des BGBB an. In beiden Urteilen war ein zum vorliegenden Fall vergleichbarer Sachverhalt zu beurteilen.