Begriff des Selbstbewirtschafters. ====================================================================== Die Parteien bilden als Nachkommen ihrer verstorbenen Eltern eine Erbengemeinschaft. Prozessgegenstand ist die Zuweisung der landwirtschaftlichen Liegenschaften X. und Y. In ihrem Testament hatte die Mutter die Liegenschaft Y. dem Kläger 1 zum Ertragswert zugewiesen. Im Jahre 2001 verlangte der Kläger 1 vor der Kommission für bäuerliches Erbrecht die Zuweisung der beiden Liegenschaften. Der Beklagte 1 widersetzte sich diesem Begehren und beantragte seinerseits die Zuweisung.