Die Beklagten haben in solidarischer Haftbarkeit sämtliche Prozesskosten zu tragen. Die Gerichtskosten betragen vor Amtsgericht Fr. 3'200.-- und vor Obergericht Fr. 1'600.--. Sie sind durch die geleisteten Kostenvorschüsse der Parteien (Klägerin Fr. 4'000.--; Beklagte Fr. 1'600.--) abgegolten. Die Beklagten haben der Klägerin deren Kostenvorschuss von Fr. 3'200.-- zu erstatten. Der restanzliche Kostenvorschuss von Fr. 800.-- wird der Klägerin von der kantonalen Gerichtskasse zurückbezahlt. Die Anwaltskosten der Klägerin betragen vor Amtsgericht Fr. 9'412.-- (inkl. Fr. 372.20 Auslagen und Fr. 664.80 MWST) und vor Obergericht Fr. 6'542.10 (inkl. Fr. 80.-- Auslagen und Fr. 462.10 MWST).