Anwendung eines einheitlichen Stundenansatzes für Haushaltarbeiten und Kinderbetreuung. ====================================================================== In einem Haftpflichtprozess war u.a. die Berechnung des künftigen Haushaltschadens streitig. Das Obergericht äusserte sich zum anwendbaren Stundenansatz für Haushaltarbeiten. Aus den Erwägungen: Das Amtsgericht hat für die Berechnung des Haushaltschadens in der Zeit von 1994 bis 2006 für Haushaltarbeiten einen Stundenansatz von Fr. 27.55 und für die Kinderbetreuung von Fr. 34.70 verwendet.