Das im Rahmen eines Forderungsprozesses gestellte Begehren der Beklagten auf Löschung eines Bauhandwerkerpfandrechtes ist mit Widerklage geltend zu machen. Widerklagen bedingen eine eigene Rechtsschrift. ====================================================================== Zwischen dem Kläger und den Beklagten war im Zusammenhang mit Schreinerarbeiten, die der Kläger für die Beklagten ausgeführt hatte, eine Forderung streitig. Für diese Forderung war auf dem Grundstück der Beklagten ein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen. In der Klageantwort zum Forderungsstreit beantragten die Beklagten nebst der Abweisung der Klage die Löschung des Bauhandwerkerpfandrechts.