Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beklagten werden ermächtigt, beim Grundbuchamt gegen Vorlage des rechtskräftigen Urteils das auf dem in ihrem Eigentum stehenden Stockwerkeigentumsgrundstück Nr. X"/GB Z zugunsten der Klägerin für die Pfandsumme von Fr. 33'256.90 nebst 6 % Zins seit 1. Oktober 2002 provisorisch eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht löschen zu lassen. 3. Die Beklagten tragen die erstinstanzliche Gerichtsgebühr, die Klägerin alle übrigen Gerichtskosten. Beide Parteien tragen je ihre eigenen Parteikosten. Die Gerichtskosten von Fr. 9'406.50 (Gerichtsgebühr Amtsgericht Fr. 4'400.--, Beweiskosten Amtsgericht Fr. 3'406.50, Gerichtsgebühr