Bezüglich Einzelheiten kann auf die zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichts verwiesen werden. 3.6.4. Die Beklagten haben am 16. April 2004 die Spenglerei G mit der Sanierung des Daches beauftragt. Mit Beweisentscheid vom 8. Juni 2004 hat das Amtsgericht den Experten E, Architekt/Bauökonom NDK, beauftragt, die Kosten der Behebung der von der Klägerin verursachten Mängel zu ermitteln bzw. die Rechnung der Spenglerei G zu überprüfen. In der Expertise vom 10. November 2004 hat der Experte E die Kosten der Verbesserung der von der Klägerin verursachten Mängel mit Fr. 33'888.25 beziffert. Auf dieses Gutachten ist - unter Hinweis auf die zutreffenden Erwägungen des Amtsgerichts - abzustellen.