Die ausgeführte Konstruktion sei für die geforderte Nutzung ungenügend und habe vor der Fertigstellung des Werkes zu Schäden geführt. In der Ergänzungsexpertise vom 8. März 2004 hielt der Experte eine Totalsanierung der bestehenden Flachdächer unumgänglich. Auch bezüglich der geltend gemachten Mängel liegen somit liquide Verhältnisse vor. Der Experte hält insbesondere fest, dass die ausgeführte Konstruktion vor der Fertigstellung des Werkes zu Schäden geführt habe. Der Hinweis der Klägerin, diese seien im folgenden Winter entstanden, geht somit fehl. Bezüglich Einzelheiten kann auf die zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichts verwiesen werden.