Es sei unzulässig, eine 40-jährige Praxis gestützt auf die Meinung eines einzelnen Autors - Rainer Schumacher - aufzugeben. Die Gefahr von Doppelzahlungen sei allgemein bekannt und könne durch entsprechende Vorsichtsmassnahmen vermieden werden. Es lägen zudem keine liquiden Verhältnisse vor. Nach überwiegender Meinung geht es bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Eintragung des definitiven Pfandrechts um die für das Pfandrecht massgebende Feststellung der Forderung als Pfandsumme, für die das Grundpfand Sicherheit leisten soll. Die schuldrechtlichen Verhältnisse brauchen in diesem Stadium nicht abgeklärt zu werden.