Vielmehr habe er sich gezwungen gesehen, die Erklärung abzugeben, damit die X. AG den Zuschuss überhaupt erhalten habe. Die Höhe sei ebenfalls nicht frei festgesetzt worden, sondern entspreche der Höhe der Subvention und sei seitens des Klägers vorgegeben worden. Zudem sei der Schuldbeitritt unkündbar.