Rechtliche Qualifikation einer im Zusammenhang mit einem deutschen Zuwendungsbescheid verwaltungsrechtlicher Natur abgegebenen Mithaftungserklärung. ====================================================================== Mit Teilklage vom 9. März 2005 forderte der Freistaat Thüringen (Kläger) vom Beklagten einen Investitionszuschuss von ¿ 100'000.-- nebst Zins zu 6 % seit dem 10. Dezember 1992 zurück, den er im Jahre 1992 der X. AG (später Y. AG) gewährt und für welchen der Beklagte am 25. November 1992 eine Mithaftungserklärung unterzeichnet hatte.