Die Beklagte will den Ersatzanspruch infolge Selbstverschuldens des Klägers gekürzt wissen. Sie stützt sich dabei auf die Ansicht von Staehelin, Zürcher Komm., N 13 zu Art. 337c OR. Dieser Autor hält zunächst fest, dass umstritten sei, ob der Ersatzanspruch nach Art. 337c Abs. 1 OR einer Herabsetzung wegen Selbstverschuldens unterliegen könne (Art. 99 Abs. 3 OR in Verbindung mit Art. 44 OR). Seiner Meinung nach ist eine solche Kürzung (beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) möglich. Demgegenüber steht die veröffentlichte Rechtsprechung des Bundesgerichts auf dem gegenteiligen Standpunkt: Nach BGE 120 II 246 f. erlaubt Art.