Sie ändert jedoch an der grundlegenden Zweckwidmung des Hofgrundstücks, den umliegenden Wohnhäusern als Hofraum und Infrastrukturgrundstück zu dienen, nichts. Die geplante Tiefgarage trägt vielmehr zur Verbesserung der Wohnqualität und zur Wertsteigerung der umgebenden Grundstücke bei. Gedeckte Parkplätze in einer Tiefgarage erhöhen die Attraktivität von Wohnungen. Weiter kann dem notorisch knappen Parkplatzraum im städtischen Gebiet entgegengewirkt werden. 5.3. Selbst wenn man von einer engern Zweckbestimmung im Sinne einer blossen Grünfläche ausginge, ändert sich am Ergebnis nichts. Entgegen der Ansicht der Beklagten wird nicht rund ein Viertel der bisherigen Rasenfläche unbenutzbar.