, N 10 zu Art. 324a OR). Dabei können sich die Zweifel aus dem Arztzeugnis selbst ergeben, wenn etwa der Beginn der attestierten Arbeitsunfähigkeit mehrere Tage und ohne nachvollziehbare Gründe vor der Erstkonsultation liegt (Streiff/von Kaenel, a.a.O., N 12 zu Art. 324a OR), oder aus dem Verhalten des Arbeitnehmers während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit (Rehbinder, Berner Komm., N 19 zu Art. 324a OR; Streiff/von Kaenel, a.a.O., N 12 zu Art. 324a/b OR). Das Arztzeugnis selbst weckt keine Zweifel. Zum einen suchte der Kläger den Arzt innerhalb der reglementarischen Frist auf (obligatorischer Arztbesuch ab dem vierten Krankheitstag). Zum andern hatte der Arzt keinen früheren Termin frei.