Zweifelt der Arbeitgeber am Arztzeugnis, kann er vom Arbeitnehmer verlangen, sich bei einem Vertrauensarzt untersuchen zu lassen. ====================================================================== In einem Appellationsverfahren nahm das Obergericht zum Beweiswert von Arztzeugnissen Stellung. Aus den Erwägungen: 2.- Die Beklagte stellt sich zunächst auf den Standpunkt, der Kläger habe den Nachweis für seine Arbeitsunfähigkeit nicht erbracht. Die Annahme der Vorinstanz, sie habe dessen ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht bestritten, treffe nicht zu.