Das Sammeln und gezielte Bündeln von Adressen einerseits sowie die damit verbundene (pekuniäre) Erwartung bzw. Hoffnung auf grösseren Bekanntheitsgrad anderseits finden sich überall, ebenso "schwarze Schafe". Mit der Liste 3 wird denn auch explizit auf europaweit agierende dubiose Eintragungsfirmen aufmerksam gemacht. Damit werden objektiv auch allfällige "Opfer" ausserhalb Deutschlands angesprochen, und zwar infolge der verwendeten Sprache vor allem auch in der Schweiz. Demnach ist ein Erfolgsort im Sinne von Art. 5 Ziff. 3 LugÜ in Luzern zu bejahen und der vorinstanzliche Vorentscheid zu bestätigen. I. Kammer, 27. Dezember 2005 (11 05 144) |