Ferner wird die Klägerin in der Liste 3 aufgeführt, in der es um "europaweit agierende dubiose 'Eintragungs' Firmen" geht, "die vom Ausland aus nach Deutschland oder vom Ausland aus in Europa aktiv sind". Im Weiteren wird auf eine österreichische Liste mit Hintergrundinformationen verwiesen (ÖAVV). Wird diese angeklickt, so wird ersichtlich, dass mit der Liste auf österreichische Unternehmen, die teilweise auch in Deutschland arbeiten, aufmerksam gemacht wird. Unter "Anwälte im europäischen Ausland" figuriert lediglich ein Anwalt in Österreich. Die geografische Top-Level-Domain (TLD) lautet auf ".de". Der Beklagte verfügt ausserdem über eine netzweite TLD.