Am 4. August 2005 wurde das Einfamilienhaus unter Mithilfe der Kantonspolizei Luzern und der Transportfirma X. geräumt. Mit Eingabe vom 21. September 2005 ersuchten die Gesuchsteller um Ergänzung des Vollstreckungsentscheids bezüglich der Räumungskosten und der eingelagerten Gegenstände. Aus den Erwägungen: 4.- Die Gesuchsteller beantragen, die Gesuchsgegner seien zu verpflichten, die eingelagerten Gegenstände gegen Bezahlung der Kosten von Fr. 13'488.75 abzuholen (Ziff. 1). In Ziffer 2 beantragen sie, die Gesuchsgegner seien in jedem Fall solidarisch zu verpflichten, die Kosten von Fr. 13'488.75 zu bezahlen.