Weisungsrecht der Konzernleitung und des Verwaltungsratspräsidenten gegenüber einem Verwaltungsrat. ================================================================= Der Kläger arbeitete aufgrund eines Arbeitstvertrages bei der Beklagten und deren Tochterfirmen als Geschäftsführer. Diese Gesellschaften waren in einer Holding-Gesellschaft zusammengefasst. Später wurde der Kläger zudem in den Verwaltungsrat der Beklagten gewählt. In dieser Eigenschaft unterzeichnete er einen Baurechtsvertrag und einen Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die Beklagte forderte u.a. wegen Verletzung einer Weisung der Konzernleitung vom Kläger Schadenersatz aus diesem Liegenschaftsgeschäft.