Um eine wegen Zahlungsverzugs ausgesprochene Kündigung als missbräuchlich aufzuheben, bedarf es einer offensichtlichen, qualifizierten Unlauterkeit des Vermieters. ====================================================================== Einer Mieterin (Beklagte) wurde wegen Zahlungsverzugs gekündigt. Nach unbenütztem Ablauf der Kündigungsfrist verlangte der Vermieter (Kläger) die Ausweisung der Mieterin. Der Amtsgerichtspräsident, welcher in Anwendung von Art. 274g OR auch die von der Beklagten erhobene Kündigungsanfechtung mitbeurteilte, hob die Kündigung als treuwidrig auf und wies das Ausweisungsbegehren ab. Der dagegen vom Kläger erhobene Rekurs wurde vom Obergericht gutgeheissen.