Der Amtsgerichtspräsident löste die Z. AG am 21. März 2005 wegen Fehlens einer Revisionsstelle auf. Die Z. AG rekurrierte dagegen verspätet. Der Präsident der I. Kammer des Obergerichts trat deshalb am 26. April 2005 auf den Rekurs nicht ein. Die Z. AG reichte in der Folge ein Revisionsgesuch ein und machte darin geltend, am 25. April 2005 sei eine neue Revisionsstelle gewählt und beim Handelsregisteramt angemeldet worden. Der Amtsgerichtspräsident wies das Revisionsgesuch ab. Ein Rekurs an das Obergericht blieb ohne Erfolg. Aus den Erwägungen: 3.- Gemäss § 275 lit.