die Beweismechanik bei ziffernmässig nicht nachweisbaren Schäden, in: AJP 5/2005 S. 543). Es würde auf eine Umkehr dieser Behauptungs- und Beweislast hinauslaufen, wenn die Beklagte Abweichungen der Haushaltssituation des Klägers von einem Durchschnittshaushalt im Sinne der SAKE-Erhebungen behaupten und beweisen müsste, zumal die fragliche Haushaltform statistisch gar nicht erfasst ist. I. Kammer, 18. April 2006 (11 05 113) (Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Berufung am 25. August 2006 abgewiesen [4C.166/2006].) |