Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass der Kläger ohne den Unfall im Haushalt mitgearbeitet hätte, würde sich am Prozessausgang nichts ändern. Der Kläger trägt vor, indem er behauptet habe, dass er nach dem Unfall zuerst allein und nachher mit seiner Ehefrau in einem Fünfpersonenhaushalt Haushaltarbeit geleistet habe und daher mangels statistischer Grundlagen auf die typischerweise in einem Einpersonenhaushalt geleistete Arbeit abstelle, habe er eine genügende Behauptung aufgestellt. Er habe im Durchschnitt gleich viel geleistet wie ein erwerbstätiger Mann in einem Einpersonenhaushalt, nämlich 63 Stunden (an anderer Stelle hält er fest, seit der Heirat einen eigenen Haushalt zu führen).