Das Amtsgericht hat es abgelehnt, auf diese Verzichtserklärung zurückzukommen, und den Antrag auf Durchführung einer Hauptverhandlung abgewiesen. Der Kläger macht hinsichtlich seiner Verzichtserklärung Grundlagenirrtum geltend und beantragt, das Urteil aufzuheben und die Streitsache zur Durchführung der Hauptverhandlung und neuer Urteilsfällung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zudem hätte das Gericht von sich aus eine Hauptverhandlung ansetzen müssen, um u.a. den Parteien die Möglichkeit zur Ergänzung von allenfalls noch bestehenden Sachverhaltslücken und dem Kläger zur Bezifferung des Klagebegehrens zu geben. Dem kann nicht gefolgt werden.