Die Verantwortung für Sachvorbringen in einem von der Verhandlungsmaxime beherrschten Verfahren liegt ausschliesslich bei den Parteien. ====================================================================== 4.- Die Parteien haben anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 5. Juli 2005 auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichtet. Der Kläger hat seinen Verzicht noch am gleichen Tag widerrufen. Das Amtsgericht hat es abgelehnt, auf diese Verzichtserklärung zurückzukommen, und den Antrag auf Durchführung einer Hauptverhandlung abgewiesen.