Auch der Vorwurf, der Anzeigesteller habe ein Niveau eines "KZ-Häftlings, unterste Stufe" diente dazu, diesen zu verletzen und herunterzumachen. Der ohne ersichtlichen Sachzusammenhang erfolgte verbale Angriff auf die Lebenspartnerin des Anzeigestellers, indem deren spanische Herkunft und deren Aussehen angesprochen wurden, zielte offensichtlich ebenfalls darauf, den Anzeigesteller und seine Lebenspartnerin absichtlich als negativ darzustellen. Dabei handelt es sich um einen herabsetzenden Angriff auf die Würde eines Menschen. 8.2. Die von der Beschwerdeführerin an die Adresse des Anzeigestellers gemachten Ausführungen sind unsachlich und unnötig verletzend.