ist eine Rechtslage unklar oder zweifelhaft, so widerspricht es nicht Treu und Glauben, wenn jemand widersprüchliche Positionen einnimmt, um seine Rechte unabhängig vom Ausgang einzelner Rechtsstandpunkte optimal zu wahren. Der Kläger bezeichnete gegenüber der Beklagten in seinem Schreiben vom 2. Dezember 1999 das Rechtsverhältnis als Darlehen und stellte sich nachher und auch im Laufe des Prozessverfahrens auf den gegenteiligen Rechtsstandpunkt der einfachen Gesellschaft. Die damaligen Vertragspartner qualifizierten das Rechtsverhältnis bei seiner Begründung im Jahre 1970 gerade nicht. Die schriftliche Bestätigung spricht neutral von "Vertrag".