Die Bezeichnung "Darlehen" wird landläufig für verschiedene Sachverhalte verwendet. Juristisch nicht geschulten Personen kann nicht das Wissen um die (im Übrigen schwierige) Abgrenzung von partiarischem Darlehen und einfacher Gesellschaft unterstellt werden; dementsprechend ist die Ausdrucksweise der Parteien für die Frage nach dem wirklichen Willen (Darlehen oder einfache Gesellschaft) hier nicht von Bedeutung. 12.- Hingegen kann man sich fragen, ob der Kläger durch sein Verhalten gegenüber der Beklagten bei dieser das rechtlich relevante Vertrauen erweckte, es handle sich um ein Darlehen.