Es wäre ihm ohne weiteres frei gestanden, eine einzelne Rechnung in Frage zu stellen. Zudem trug der Kläger durchaus das Risiko, seine Investitionen zu verlieren, zum Beispiel seine Investitionen bezüglich des Projektwettbewerbs, wenn nicht gebaut worden wäre. So gesehen ist aufgrund der Akten ein tatsächlicher Wille der (ursprünglichen) Parteien festzustellen, zusammen eine einfache Gesellschaft in Form einer stillen Gesellschaft zu bilden.