Unter diesen Umständen hat die Vorinstanz zu Recht die Passivlegitimation der drei beteiligten Gesellschaften bejaht. Daran vermag nichts zu ändern, dass die Gesuchstellerin das Rechtsbegehren betreffend den Slogan "Fortschritt in der Therapie der renalen Anämie", der offenbar nur von der Gesuchsgegnerin 2 in Deutschland verwendet wurde, zurückgezogen hat. I. Kammer, 15. Juli 2004 (11 04 85) |