Es gehe um die Beurteilung, ob sich ein Facharzt als massgeblicher Durchschnittsleser der "NEPHRO-NEWS" durch die Inserate der Gesuchsgegnerinnen verwirren oder sich von ihnen dahingehend beeinflussen lasse, dass er das Medikament der Gesuchstellerin absetze und neu dasjenige der Gesuchsgegnerinnen einsetze. Wenn erwiesen sei, dass die gesamte Branche solche Werbung platziere, komme darin die relevante Verkehrsauffassung zum Ausdruck und es liege darin auch der Nachweis, dass die beanstandeten Inserate unmöglich eine Marktverwirrung bewirken könnten. 8.1.2.