"Damit soll offensichtlich der Grundstein gelegt werden für eine spätere fristlose Kündigung". Auslegungen eines Rechtsvertreters zu Gunsten der Gegenpartei hat sich die vertretene Partei mangels besonderer Umstände anrechnen zu lassen. 3.4. Bei minderen Vertragsverletzungen kann eine Verwarnung die Grundlage zu einer späteren fristlosen Entlassung setzen. Es muss allerdings eine angemessene Bewährungsfrist zur Wiederherstellung des Vertrauens abgewartet werden. Erst wenn nach Ablauf einer Bewährungsfrist die gleichen Verfehlungen immer noch auftreten bzw. aufgetreten sind, kann eine fristlose Auflösung ausgesprochen werden.