Das fragliche Schreiben des Beklagten nimmt zunächst Bezug auf frühere Unterredungen über das Verhalten der Klägerin und listet dann in Einzelheiten über zwei Seiten die aus der Sicht des Beklagten zu beanstandenden Punkte auf. Es schliesst mit den Bemerkungen: "Wie Sie sehen, ist das Arbeitsverhältnis und mein Vertrauen in Sie und ihre Arbeit schwerst gestört... Fehlhandlungen (wie oben angeführt) toleriere ich keine mehr; vielmehr zwingen Sie mich, entsprechende Schritte einzuleiten." Ihm ist damit die Androhung einer fristlosen Entlassung zwar nur mittelbar, aber insgesamt doch mit genügender Deutlichkeit zu entnehmen.