In der Zeit vom 11. Juni 2001 bis 24. Juni 2001 hatte der Kläger Ferien. Dessen ungeachtet soll er sich am 14. und 17. Ju-ni 2001 in der Portierloge aufgehalten haben. Am 18. Juni 2001 fand die Beklagte verdächti-ge Durchschläge, welche sie vermuten liessen, dass der Kläger am 26. Juli 2000 Fr. 350.-- für Reparaturarbeiten einkassiert und nicht an sie weitergeleitet hatte. In der Folge forderte die Beklagte vom betroffenen Parkhausbenutzer die Original-Quittung ein, welche spätes-tens am 3. Juli 2001 bei ihr einging. Am 27. Juni 2001 musste die Beklagte feststellen, dass das System wieder auf 1515 gestellt worden war.